Die Mitglieder

Mitglieder des Landesverbandes können folgende Arten von Körperschaften werden:

  • Bonifizierungskonsortien (mit Stimmrecht);
  • Bodenverbesserungskonsortien (mit Stimmrecht);
  • freiwillige Konsortien, gemäß Art. 918 des bürgerlichen Gesetzbuches (mit Stimmrecht)
  • Im land- und forstwirtschaftlichen Sektor tätige Körperschaften und Verbände mit Beratungs- und Betreuungsaufgaben, sofern sie an einer Gemeinschaftsanlage beteiligt sind (ohne Stimmrecht);
  • Eigentümer von Liegenschaften im Allgemeinen, sofern sie an einer Gemeinschaftsanlage beteiligt sind (ohne Stimmrecht);

Der Landesverband kann die Aufnahme auch anderer öffentlicher und privater Subjekte beschließen, welche ein Interesse am Betrieb von Ableitungen aus Überflutungszonen und Einzugsgebieten von Fließgewässern sowie an der Verwirklichung und dem Betrieb von Bauten und Dienstleistungen haben, die von gemeinsamem Interesse für mehrere Einzugsgebiete sind und multisektorielle Ausrichtung haben.

Der Landesverband hat aktuell 162 Mitglieder

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