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  • 30.09.2021

    Wassergebühren für Anlagen mit Messpflicht

    Es besteht die Möglichkeit, die Wassergebühr auf der Grundlage der abgeleiteten und gemessenen Wassermenge zu berechnen (ausschließlich für jene Bewässerungsanlagen, welche die Pflicht zur Messung der Entnahmemengen laut Beschluss der Landesregierung 1401/2018 haben)

    Voraussetzungen:

    11_documentazione_misura_20210923_ITA_DE

    Formular auszufüllen:

    11_30_0_Wassermengen_Erste Mitteilung_DE_17_09_2021

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