30.09.2021
Wassergebühren für Anlagen mit Messpflicht
Es besteht die Möglichkeit, die Wassergebühr auf der Grundlage der abgeleiteten und gemessenen Wassermenge zu berechnen (ausschließlich für jene Bewässerungsanlagen, welche die Pflicht zur Messung der Entnahmemengen laut Beschluss der Landesregierung 1401/2018 haben)
Voraussetzungen:
11_documentazione_misura_20210923_ITA_DE
Formular auszufüllen: